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29. Oct 2020

PILATESCARE AUSBILDUNG WÄHREND DER CORONA PANDEMIE

Schutz-Konzept und Hygiene-Massnahmen

 

PilatesCare Präsenzveranstaltungen während der Corona Pandemie

 

Ausbildungs-Center Health Management & PilatesCare

Die Health Management & PilatesCare GmbH hat ein Schutz-Konzept und folgende Hygiene-Massnahmen während dem Präsenzunterricht für die PilatesCare Ausbildungen und PilatesCare Weiterbildungen für Kursteilnehmende und Ausbilder erstellt. Dieses Schutz-Konzept und die vorliegenden Hygiene-Massnahmen der Health Management & PilatesCare GmbH dienen zum Schutz der Kursteilnehmenden, Ausbilder sowie Administrations-Mitarbeitenden in den Schulungsräumlichkeiten und stellt die Erfüllung der Vorgaben des Bundesrates und des BAG sicher.

 

1.  Ziel

1.1.       Schutz vor dem COVID-19-Erreger
Kursteilnehmende, Ausbilder und Administrations-Mitarbeitende sollen während dem Präsenzunterricht während der PilatesCare Ausbildung / Weiterbildung im Health Management & PilatesCare GmbH Ausbildungs-Center an der Hohlstrasse 511, 8048 Zürich so gut als möglich vor einer Infektion mit dem „COVID-19-Erreger“ geschützt werden. Seit dem 13. September 2021 gilt für Aus- und Weiterbildungen eine COVID-Zertifikatspflicht.

 

2.  Umsetzung und Geltungsbereich

2.1.       Umsetzung
Die vorliegenden Schutz- und die Hygiene-Massnahmen von der Health Management & PilatesCare GmbH regeln die Umsetzung der Hygienebestimmungen sowie das korrekte Verhalten für die Ausbilder, Kursteilnehmenden und Administrations-Mitarbeitenden.

2.2.       Geltungsbereich
Die vorliegenden Schutz- und Hygiene-Massnahmen sind in allen Räumlichkeiten von der Health Management & PilatesCare GmbH gültig.

 

3.  Zuständigkeit und Verantwortung

3.1.      Zuständigkeit / Verantwortung hat die Ausbildungsinstitution
Die Health Management & PilatesCare GmbH ist verantwortlich für die Umsetzung, Erstellung, Kommunikation, Einhaltung und Kontrolle von den vorliegenden Schutz- und Hygiene-Massnahmen. Die Health Management & PilatesCare GmbH kann jederzeit alle anwesenden Personen ermahnen und sie von der Ausbildung / Weiterbildung verweisen, falls die Schutz- und Hygiene-Massnahmen nicht eingehalten werden.

3.2.      Verantwortung der Ausbilder
Die Ausbilder sind verantwortlich, dass die vorliegenden Schutz- und Hygiene-Massnahmen von den Kursteilnehmenden eingehalten werden und sie sich selbst korrekt verhalten. Vor jedem Kursbeginn wird eine COVID-Zertifikatskontrolle durchgeführt. Wenn kein Zertifikat vorgewiesen werden kann, darf die Ausbildung resp. Weiterbildung nicht besucht werden.

3.3.      Verantwortung der Kursteilnehmende
Die Kursteilnehmenden sind verantwortlich, dass sie die vorliegenden Schutz- und Hygiene-Massnahmen einhalten und sich gegenüber den anderen anwesenden Personen korrekt verhalten.

 

4.  Einhaltung betreffend Social Distancing

4.1.       Abstandsregeln vor und während dem Präsenzunterricht
In den Ausbildungsräumen sind die Sitz- und Mattenabstände 1,5 Meter (spezielle Markierungen), damit die Kursteilnehmenden und Ausbilder diesen Abstand untereinander einhalten können.

4.2.      Bodenmarkierung
In den Ausbildungsräumen sind Bodenmarkierungen für die Stühle und Matten angebracht. Sie zeigen den Sicherheitsabstand auf.

4.3.      Maskenpflicht
Während dem Präsenzunterricht besteht eine Maskenpflicht. Auch wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, besteht weiterhin eine Maskenpflicht. Im Eingangsbereich, in den Durchgängen und Garderoben muss eine Mundschutz-Maske getragen werden.

4.4.      Garderobe und Toilette
In der Garderobe und auf der Toilette muss eine Mundschutz-Maske getragen werden. Es dürfen sich max. 2 Personen aufhalten.

4.5.      Nutzung der Küche
Die Nutzung der Küche für Kursteilnehmende ist untersagt. Nur Mitarbeitende von der Health Management & PilatesCare GmbH dürfen die Küche nutzen.

 

5.  Einhaltung betreffend Hygiene-Massnahmen

5.1.      Vor und während dem Präsenzunterricht
Beim Eingang an der Theke und in den Ausbildungsräumen befinden sich Desinfektionsmittel für die Hände, Desinfektionsmittel speziell für das benutzte Material und Papierrollen.

5.2.      Verhaltensregeln vor dem Präsenzunterricht
Vor jedem Kursbeginn müssen Kursteilnehmende und Ausbilder die Hände mit dem Desinfektionsmittel desinfizieren oder an der Handwasch-Station waschen. Das Handy muss an der Handy-Station desinfiziert werden.

5.3.      Verhaltensregeln während Präsenzunterricht
Die Hände müssen auch während dem Präsenzunterricht desinfiziert werden, wenn Kursteilnehmende oder Ausbilder mit gegenseitigem Einverständnis sich berühren sollten.
(Siehe auch die Punkte 4.1., 4.3. und 4.4.)

5.4.      Stühle, Matten und Ausbildungsmaterial
Die Stühle, Matten und das Ausbildungsmaterial werden während und nach dem Präsenzunterricht gereinigt.

5.5.      Frische Luftzufuhr in den Ausbildungsräumen
Alle Ausbildungsräume werden im regelmässigen Zeitabstand, 45-60 Minuten, für 5 Minuten gelüftet. Ein CO2-Messgerät überprüft die Luft in unserem Räumlichkeiten.

 

6.  Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen

6.1.      Krankheitsanzeichen
Wenn Kursteilnehmende oder Ausbilder Anzeichen von Krankheiten wie Husten, Halsschmerzen, Muskelschmerzen oder Fieber oder ähnliche Symptome haben, ist die Kursteilnahme nicht erlaubt. Sie müssen bei COVID-19 Symptomen ein Arztzeugnis für die Kursabmeldung vorweisen. Die Kursumbuchung erfolgt nur mit einem Arztzeugnis kostenlos.

6.2.      Kontakt mit einem bestätigten COVID-19 Fall
Eine Teilnahme ist am Kurs nur erlaubt, wenn die vorgeschrieben Quarantäne eingehalten wurde, keine Krankheitssymptome in der Zeit bis zum Kursbeginn aufgetaucht sind und eine Bestätigung des Arztes für eine Kursteilnahme vorgewiesen wird.

6.3.      Positiver COVID-19 Test
Eine Teilnahme ist nur erlaubt, wenn die vorgeschriebene Quarantäne eingehalten wurde, keine weiteren Krankheitssymptome (z.B. Husten, Halsschmerzen, etc.) bestehen und eine Bestätigung des Arztes für eine Kursteilnahme vorgewiesen wird.

6.4.      Risikogruppe
Eine Kursteilnahme ist für Personen aus der Risikogruppe (Personen ab 65 Jahre, Schwangere und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen) nicht erlaubt. Mit einem Arztzeugnis kann der Kurs kostenlos umgebucht werden.

 

7.  Management und Überprüfung des Schutz-Konzepts und der Hygiene-Massnahmen

7.1       Die Kursteilnehmer und Ausbilder erhalten 10 Tage vor Kursbeginn ein Erinnerungsschreiben für den gebuchten Kurs mit Informationen zum Schutz-Konzept und zu den Hygiene-Massnahmen per E-Mail.

7.2.      Die Ausbilder informieren die Kursteilnehmenden über unsere Schutz- und Hygiene-Massnahmen vor Kursbeginn. Sie überprüfen während dem Präsenzunterricht und in den Pausen, ob die Massnahmen eingehalten werden.

7.3.       Am Eingang und in den Schulungsräumen sind Informations-Flyer von der BAG bezüglich Hygiene- und Distanz-Vorschriften gut sichtbar angebracht.

7.4.      Mitarbeitende von der Health Management & PilatesCare GmbH werden über neue Massnahmen und Bestimmungen ständig informiert.

7.5.      Personen aus der Risikogruppe werden explizit vor Kursbeginn über die Schutz- und Hygiene-Massnahmen informiert. Die Risikogruppe wird so gut wie möglich während dem Präsenzunterricht betreut, damit die vorliegenden Massnahmen eingehalten werden.

7.6.      Vor Kursbeginn muss die Anwesenheitsliste von jeder/m Kursteilnehmer/In unterzeichnet werden.

7.7.      Die Geschäftsleitung stellt sicher, dass die Umsetzung und Einhaltung dieser vorliegenden Schutz- und Hygiene-Massnahmen regelmässig kontrolliert werden und die dazugehörenden Mittel für die Einhaltung zur Verfügung stehen.

 

8.  Quelle Massnahmen und Verordnungen während der COVID-19 Pandemie

8.1.       BAG Massnahmen und Verordnungen. Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 Buchstaben a und b des Epidemiengesetzes vom 20. Dezember 2021 (EpG). Bundesamt für Gesundheit BAG, Schwarzenburgstrasse 157, 3097 Liebefeld. https://www.bag.admin.ch/bag/de/home.html

8.2.      SECO Schutzkonzept. Arbeitsgesetz Artikel 6 (SR 822.11), Artikel 25 (SR 818.101.26) und Artikel 27a (SR 818.101.24) der COVID-19 Verordnung besondere Lage. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz –Coronavirus ( COVID-19). Version vom 10. September 2021. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.

8.3.      Kanton Zürich Gesundheit Coronavirus. Staatskanzlei, Zürich. https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus.html

8.4.      BGB Schweiz Schutzkonzept. Coronavirus – Neue Normalität. Berufsverband für Gesundheit und Bewegung, Katzenbachstrasse 221, 8052 Zürich. https://www.bgb-schweiz.ch/2020/08/coronavirus/

8.5.       WICHTIG: Ausnahmeregelung für Weiterbildungen gemäss Art. 14a. SVEB Schweizerischer Verband für Weiterbildung. Stand am 20. Dezember 2021.  Detaillierte Informationen für Präsenzveranstaltungen in Bildungseinrichtungen: Präsenzunterricht und Verordnung für Weiterbildungen.

 

9. Schlussbestimmungen

Das vorliegende Schutz-Konzept und die vorliegenden Hygiene-Massnahmen treten per 8. Juni 2020 in Kraft. Das Konzept und die vorliegenden Massnahmen werden nach den aktuellen Bestimmungen und Empfehlungen des Bundesrats und des BAG angepasst.

 

Health Management & PilatesCare GmbH
Geschäftsführer Danny Birchler
Hohlstrasse 511
8048 Zürich
Tel.: 044 400 40 35
Mail: info@pilatescare.ch

 

 

Aktualisierung am 20. Dezember 2021 (Neue BAG-Massnahmen)